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Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

 Gastbeitrag von konz-steuertipps.de 

Was hat es mit Kindergeld und Kinderfreibetrag auf sich?
Kindergeld und Kinderfreibetrag sind staatliche Leistungen, die Erziehungsberechtigten in Deutschland gezahlt werden, die aber bei vielen Eltern immer noch zu Verwirrungen führen.
Was genau verbirgt sich hinter dem Kindergeld und dem Kinderfreibetrag?
Unter welchen Bedingungen können die Leistungen bezogen werden und können sie zusammen bezogen werden?
Dieser Artikel beschäftigt sich mit beiden Leistungen und gibt die wichtigsten Informationen zu Kindergeld und Kinderfreibetrag…

Bei den Zahlungen von Kindergeld und Kinderfreibetrag handelt es sich nicht ausschließlich um Sozialleistungen und Familienförderungen, die der Staat den Eltern gewährt. Vielmehr geht es dem Staat darum, einen Ausgleich (quasi eine Steuerfreistellung) für die Besteuerung des
Existenzminimums ihres Kindes zu gewähren. Kindergeld und Kinderfreibetrag können nicht gemeinsam bezogen werden. Wer den Kinderfreibetrag in Anspruch nimmt (was mit der Steuererklärung am Ende eines Jahres möglich ist), der muss das Kindergeld für das zurückliegende Jahr zurückzahlen.

Kindergeld
Das Kindergeld wird monatlich vom Staat gezahlt. Die Höhe des bezahlten Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl der Kinder, die ein Erziehungsberechtigter hat und nach deren Alter. Ab dem 01.01.2010 werden für das erste und das zweite Kind monatlich 184 Euro gezahlt, für das dritte Kind empfangen Eltern ein Kindergeld von 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind gewährt der Staat ein Kindergeld von 215 Euro im Monat.
Das Kindergeld wird normalerweise bis zum 18. Lebensjahr eines Kindes gezahlt. Ist das Kind arbeitslos oder arbeitssuchend, so kann die Kindergeldzahlung auch bis zum 21. Lebensjahr verlängert werden.
Es gibt einige Ausnahmeregelungen, mit denen das Kindergeld auch bis zum 27. Lebensjahr empfangen werden kann, wenn das Kind studiert, eine Berufsausbildung absolviert oder zur Schule geht. Hat das Kind zusätzlich den gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienst abgeleistet oder eine andere, befreienden Tätigkeit (z.B. als Entwicklungshelfer oder durch die Absolvierung eines freiwilligen sozialen Jahres) wahrgenommen, so ist es sogar möglich das Kindergeld über das 27.
Lebensjahr hinaus zu beziehen.

Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag kann alternativ zum Kindergeld bezogen werden. Im Gegensatz zu den Kindergeldzahlungen wird der Kinderfreibetrag jährlich, zusammen mit der Einkommensteuererklärung gewährt. Der Kinderfreibetrag kann also nur in Anspruch genommen werden, wenn die Eltern eine Einkommensteuererklärung abgeben und darin die Anlage Kind (ausgefüllt) enthalten ist. Der Kinderfreibetrag lohnt sich vor allem für Erziehungsberechtigte mit höherem Einkommen, denn in diesem Fall profitieren Eltern durch die steuerliche Entlastung mehr, als durch die monatlichen Kindergeldzahlungen.
Ob nun die Inanspruchnahme des Kinderfreibetrags oder der Empfang der monatlichen Kindergeldzahlungen für Eltern sinnvoll ist, bestimmt die sogenannte Günstiger-Prüfung in der Anlage Kind. Diese wird bei der Abgabe einer Steuererklärung automatisch beim Finanzamt
durchgeführt und entscheidet darüber, ob Eltern den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen oder nicht. Wird der Kinderfreibetrag in Anspruch genommen, so ist das empfangene Kindergeld für das zurückliegende Jahr zurückzuerstatten. Dies geschieht in der Regel mit einer direkten Verrechnung mit Steuerrückerstattungen im Rahmen der abgegebenen Einkommensteuererklärung.

Quelle: Kinderfreibetrag bei konz-steuertipps.de