Popcornmaschine leihen: günstiger Geburtstagsspaß

Neulich im Wildpark habe ich einen super Tip bekommen wie man der Held auf jedem Fest oder Geburtstag wird: man leiht sich eine PopCornMaschine oder ersteigert eine gebrauchte Maschine bei ebay und los geht es.
Es handelt sich hierbei um die richtigen großen Popcornmaschinen aus dem Kinovorraum oder wie man sie von der Kirmes kennt.
Das Popcorn poppt also hinter der großen Glasscheibe für alle sichtbar, verbreitet seinen Duft und läßt jedes Kuchenbuffet verblassen.

Die Maschinen gibt es je Anbieter ab 55 EURO pro Tag bei Selbstabholung. Dem Preis nach oben sind natürlich wie immer keine Grenzen gesetzt, man kann noch Personal dazu mieten und PopCorntüten und den ganzen Verkaufsstand. Das würde ich aber alles gar nicht machen.
Den Mais kann man sich günstig besorgen, die Papiertüten zum Einfüllen des PopCorn auch oder man schüttet das Popcorn ganz einfach auf Pappteller.

Ich kann mir wirklich gut vorstellen, wie die geliehene PopCornMaschine zum Hingucker wird, denn so etwas erlebt man auf einem Familienfest doch eher selten, oder?

Links und rechts:
Günstige Popcornmaschinen zum Leihen habe ich gefunden bei menschenkicker.
Bundesweit wird die Vermietung von PopcornMaschinen bei rentinorio angeboten. Dort kann man seine Postleitzahl eingeben und dann werden die PopCornMaschinenVerleiher im Umkreis aufgelistet.

[ReviewAZON asin=“B000NJS0MS“ display=“inlinepost“]Bisher fand ich ja schon immer so kleine HaushaltsPopcornmaschinen toll, aber habe das Popcorn dann doch ganz preiswert im Topf selber gemacht, auch auf die Gefahr hin, dass einige Körner anbrennen. Aber wenn ich mir das nochmal so überlege …:-)

13 Gedanken zu „Popcornmaschine leihen: günstiger Geburtstagsspaß

  1. Wir haben es gewagt! Die Kinder überraschen mich, mit ihren Ideen und vor allem ihren Geschäftssinn!

    Wir haben sowohl unsere erste Verleihtermin hinteruns sowie unsere eigene Webseite aufgestellt und dank Werbeblätter beim ersten Verleih sogar bereits mehrere Besucher auf der Seite (und ein-zwei Googlebesucher).

    Darf ich präsentieren (noch in Aufbau):

    Popcornmaschinen Verleih

  2. Ja aber gerade bei Eis ist es sehr kritisch und Zuckerwattemaschine kann nicht jeder bedienen. Oder?
    Probleme kriegst Du wahrscheinlich auch mit der Versicherung. Gemietete und geliehene Sachen sind nämlich generell in den Haftpflichtbedingungen ausgeschlossen. Das Bedeutet, deine Mieter hätten keinen Versicherungsschutz wenn sie Deine Sachen komplett zerstörren. Die Frage die aber interessanter ist:
    Wer haftet, wenn durch Dein Gerät jemand zu Schaden kommt. Bist Du an der Maschine – ist es klar. Du haftest, kannst Dich aber dagegen versichern.
    Bei Vermietung wird es schon komplizierter. Normalerweise ist das kein gern gesehenes Risiko und der Versicherungsschutz wird da schon schwieriger, aber nicht unmöglich. Da würde ich sagen, es kommt auf das Gerät drauf an. Schwierige Bedienung = hohe Versicherungsprämie. Leichte Bedienung und wenig Verletzungsgefahr – niedrige Versicherungskosten.
    Ich habe mal in dem Bereich gearbeitet. Trotzdem jetzt nur mal so grob, da ich jetzt doch schon 10 Jahre aus dem Thema draußen bin. Das Prinzip wird aber noch gleich sein!
    (oh, bin ich jetzt schon 10!!!! Jahre weg – ich glaube ich werde alt)
    Mella

  3. Mella,

    genau diese Gedanke ging mir durch den Kopf auf den Weg zurück vom Kindergarten: Kaution.

    Miete für ein Tag günstig (20-25€ vielleicht?) aber mit 100€ Kaution.

    Ja, auch an Eisräder (kenne ich auch aus meiner Kindheit, sowas wie ein 3 Rad mit großer Gefriertrühe vorne montiert) habe ich lange gedacht… wir Kinder sind immer zum Spardose gerannt, wenn wir ihn durch die Nachbarschaft „klingelnd“ herumfahren gehört haben…

    Und dann gibt es auch Zuckerwattemaschinen… etwas zu klebrig für mein Geschmack…

    Wenn es vermietet wird, glaube ich weniger (aber ich hab da keine Ahnung) dass man ein Gesundheitszeugnis braucht.

    Anders sieht es bestimmt mit ein Wurstwagen oder so aus.

  4. Hehe, bei uns ist schon ein ganzer Flohzirkus unterwegs 🙂 Angefangen hat es im Sommer mit dem Gedanken an einen Steckerlfischgrill zu verleihen. Öhm Steckerlfisch ist eine bayerische Spezialität, bei der etwa Forellen auf Stecke gespießt werden und dann über Holzkohle gegrillt werden. Dazu braucht man einen speziellen Grill. Der weitere Gedanke war ein Kartoffelofen und zum dritten dann einen normalen Grill……

    Was aber die Erfahrung zeigt (der Arbeitgeber meines Mannes hat einen Steckerlfischgrill für seine Kunden) man muss bei der Verleihe unheimlich darauf achten, wie und wann man die Sachen zurückbekommt. Also wenn man nicht selbst am Gerät steht, sondern dieses verleiht, kommt es teilweise total verdreckt zurück oder sogar beschädigt. (Steckerlfischgrille sind zum Glück robust) Da muss man Richtung Kaution etc. denken.
    Der Elternbeirat hat übrigens mal dringend eine Kuchentheke gesucht und auch Kühltruhen für Eis oder mobile Eisstände werden immer wieder nachgefragt…. (doch gut wenn man mit der Branche etwas Kontakt hat).

    Apropos, Lebensmittel, braucht man nicht auch ein Gesundheitszeugnis und Co für die Lebensmittelverarbeitung?

  5. Ok, danke für die Information, Momblog…

    Natürlich bringt diese Überlegung noch mehrere Fragen mit sich:

    1) Einnahmen, die durch eine solche Gewerbe erzielt werden, sind dann Einkünfte des Gewerbes oder des Gewerbetreibendes?

    Also als Mama und Gewerbetreibende: sind die Überschüße „mir“ oder gehören sie meine Gewerbe — die ich dann verwalte. Oder kommen diese Einnahmen zusammen mit meine sonstige Einnahmen in meiner Steuererklärung rein? — Natürlich wird die Kosten-/Überschußrechnungen steueramtlich gemeldet, aber läuft das „getrennt“ vom Person oder gebunden?

    2) Darf ich meine Kinder „anstellen“ und bezahlen? Wie funktioniert das am Günstigsten?

    3) Ab wann muss ich die Gewerbe anmelden?

    Nehmen wir an, keine Gewinnerzielung ist beabsichtigt, aber wir schlüpfen doch da hinein: kann ich Rückwirkend eine Gewerbe anmelden? Wiewiet zurück kann ich eine Gewerbe anmelden?

    4) Was genau ist Gewinnerzielungsabsicht, eigentlich?

    Nehmen wir an: Meine Kinder investieren in diesen Gerät und „stellen“ es zur Vermietung zur Verfügung. Im Gründe könnten sie dies so angehen, dass es „nie“ einen Gewinn gibt, indem sie ständig die Überschüsse wieder ins Geschäft investieren (Wartungskosten, Werbekosten, Bedienungspersonal Lohn bezahlen… neue Geräte anschaffen…).

    So ein Mini-Konzern wo Geld von Einnahme zur Re-investition in der Firma…

    Zweck muss nicht immer Gewinn sein, sondern ein solides Geschäft, welches man evt. für einen Gewinn verkaufen kann…

    Aber ich bin sicher, die Finanzmanagerin Frau SevenJobs kann mir meine Denkfehler auftun…

  6. Mella! Genau das denke ich mir auch…

    Ich habe bereits „herumgesurft“ und einige größere Modelle angeschaut… und meinem Mann ein Floh ins Ohr gesetzt… ob das nicht für unseren Kindern einen tollen Weihnachtsgeschenk wäre, so als „Starthilfe in der Selbstständigkeit“…

    Denn ich habe öfters sowas in Videotheken (in meiner Kindheit, in Kanada) gesehen: Selbstbedienung war angesagt. Das heißt: meine größere Kinder könnten dies durchaus selber „erfolgreich“ bedienen/vermieten, auch ihre Service dazu…

    Bin mal gespannt, ob wir diese Idee weiter ausbauen.

    Jedenfalls danke an Momblog, dass sie diese Idee überhaupt weitergegeben hat!

    1. laut Aussage des Gewerbeamtes Bonn müssen die Kinder min. 16 Jahre alt sein, damit sie mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten ein eigenes Gewerbe anmelden dürfen. Sind sie jünger als 16 muss ein Vormund über das Vormundschaftsgericht (Amtsgericht) bestellt werden. Der Verleih einer Popcornmaschine für Veranstaltungen kann als einfaches Gewerbe (also keine Gaststättengenehmigung) angemeldet werden mit einem Vordruck, der bei vielen Gmeinden ja online down zu laden ist.
      Wenn der Verleih nur selten stattfindet und keine Gewinnerzielungsabsicht besteht, dann muss man kein Gewerbe anmelden.
      Deshalb am besten das Gewerbe auf den Namen der Eltern anmelden. Mit der Anmeldung des Gewerbes ist man Kaufmann und es gelten die Buchführungsvorschriften. Also ab dann alle Belege sammeln, formeinhaltende Rechnungen schreiben, beim Finanzamt die Selbständigkeit anmelden, auf Kleinunternehmer mit USTBefreiung optieren und und und…

  7. Bei uns (Kleinstadt) gibt es eine Mutter, die sich immer hinstellt und das Popcorn macht. Die ist teilweise auf Flohmärkten unterwegs, aber auch bei Festen und Events.

    Bei Flohmärkten verkauft sie das Popcorn tütenweise, bei Events kann man sie mit dem Popcorn auch mieten und die Kids dürfen sich holen so oft sie wollen.

    Die macht das jetzt seit ein paar Jahren und Kinder mögen immer Popcorn.
    Die Maschine ist allerdings größer, so etwa wie im Kino.

  8. Nun ja. Gute Fragen (die natürlich beantwortet werden wollen, eh man bei ebay vorbeischaut…).

    Platzfrage:
    Es gibt welche, die auf’m Tisch gestellt werden müssen (sind daher recht kompakt für sowas Großes), also könnten diese Modelle auf den Speicher, im Keller oder in der Garage vielleicht doch Platz finden.

    Oder evt. irgendwelche Vereinsräume/Abstellräume.

    Gaudi-Überfluß:
    Nun ja, wenn man in einer großer Ballungsgebiet wohnt, denke mir, es ist doch gar nicht so schwer, diese dann an Karnevalsvereine, Weihnachstfeiernde, Grundschulabschlussfeste, Handballturniere usw. zu vermeiten… (oder sich selbst hinzustellen und einfach tütenweise Popcorn an den Mann/der Frau/das Kind zu bringen).

    Ich glaube nicht, dass einem da so schnell die Ideen ausgehen…

    Rechtliche Fragen:
    Da gäbe es aber rechtliche Fragen, die geklärt werden müssen.

    Zur Miete:
    Muss ich dann Mietsverträge ausfüllen? Gibt es so was wie eine Haftplfichtversicherung? Wer zahlt sowas bzw. muss diese Versicherung haben? In wiefern hafte ich als Vermieter für Unfälle, die beim sicheren Anwendung vorkommen? bei nicht sachmäßigen Gebrauch?

    Zur Popcorndirektverkauf:
    Brauche ich dafür ein Gewerbeschein? Reicht es, wenn ich auf ein Kinderkleiderbazar einen Tisch miete, um Popcorn zu verkaufen? Muss ich dafür Mehrwertsteuer einkassieren?…

    Das sind nur einige meine Überlegungen… auch denke ich an „selbstständige Kinder“ (wie meine), die daraus sicherlich ihren Ideen hätten und denke mir, das eine oder andere Kind möchte doch sein Taschengeld aufstocken… Ab wann darf ein Kind eine Gewerbe aufnehmen, eigentlich?

    (Das ist fast ein Beitrag wert bei Seven Jobs… ob Frau SevenJobs diesen Beitrag hier sieht und uns Antwort gibt?)

  9. Ich frage mich jetzt, wie teuer so ein Gerät ist (zu kaufen)… ob sich eine Anschaffung lohnen würde, um es zu vermieten?

    Wäre für jede Kindergartenfest der absolute Gau, oder?

    1. @Andrea: die nette Mutter, die mir den Tip gab, hat wohl ähnlich gedacht und eine Popcornmaschine bei ebay für 120 EURO ersteigert. Wenn Du sie häufig einsetzt, dann hat sich bei einem Tagesmietpreis von 60 EURO der Kauf ab der dritten Popcornattraktion schon gelohnt. Bei uns wäre das Problem: wo sollen wir die Maschine hinstellen? Und läuft sich der Gaudi nicht auch schnell tot? Dann heißt es irgendwann: „Oh ne, jetzt kommen die schon wieder mit ihrer Popcornmaschine….“

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